ElektroG & Altgeräte-Entsorgung

Altger-te-Entsorgung_d

Informationen zur Altgeräte-Entsorgung:

Bei vielen Geräten aus unserem Sortiment können Sie optional die Mitnahme Ihres alten Elektrogerätes buchen.

Die Alt-Geräte-Rüchnahme kann unter dem folgenden Link entsprechend von Ihnen mit gebucht werden:

https://www.der-kleine-preis.de/dkp-altgeraete-entsorgung?number=28570

Voraussetzungen für die Altgeräte-Mitnahme:

Das Alt-Elektrogerät muss frei zugänglich sein

Das Alt-Elektrogerät müssen zuvor selbstständig abgeschlossen und abgebaut werden - diese Leistung übernimmt die Spedition nicht

Bitte beachten Sie diese Hinweise, die Spedition kann die Leistung nicht erbringen wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Lassen Sie Ihre Alt-Elektrogeräte bitte fachgerecht abklemmen und abbauen.

Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll!

Bereits das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers besagt, dass ein Elektro- bzw. Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss. Diese Pflicht betrifft uns alle – nehmen Sie die getrennte Sammlung also ernst und leisten Sie Ihren Beitrag für einen umfassenden Ressourcenschutz!

Wir helfen gerne bei der Entsorgung Ihrer Elektro- und Elektronikaltgeräte

Schützen Sie Ihre personenbezogenen Daten!

Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben.

Schützen Sie unsere Umwelt!

Sofern möglich, entnehmen Sie dem Altgerät bitte alte Batterien oder Akkus, bevor sie es zur Entsorgung zurückgeben. Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus elektrischen oder elektronischen Geräten soweit wie möglich, z.B. indem Sie Produkte mit längerer Lebensdauer bevorzugen oder Elektro-Altgeräte einer Wiederverwendung zuführen, anstatt diese zu entsorgen. Weitere Informationen zum Elektrogesetz finden Sie auf www.elektrogesetz.de

Hinweise gemäß ElektroG:

Elektro- und Elektronikgeräte – Informationen für private Haushalte (Online)

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.

  1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

  1. Batterien und Akkus

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

  1. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear- verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf

  1. Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

  1. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

  1. Weitere Informationen

Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems „take-e-back“. Weitere Informationen finden Sie unter www.take-e-back.de

  1. Hinweis zur Abfallvermeidung:

 

Nach den Vorschriften der Richtlinie 2008/98/EU über Abfälle und ihrer Umsetzung in den Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Maßnahmen der Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter- beteiligung-der-laender/

Zuletzt angesehen